Rauchmelderpflicht
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für die Alarmierung der Feuerwehr und eine Flucht zu gewinnen. Rauchwarnmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist.
Seit 2000 ist die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" für die präventive Brandschutzaufklärung in Privathaushalten aktiv. Bundesweite Unterstützung erhält die Kampagne von Feuerwehren, Versicherungen, Schornsteinfeger und Brandschutzfachhändlern.
Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, haben bereits mehrere Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.
2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten bis heute die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Damit ist den genannten Bundesländern eine verbindliche Regelung im Baurecht in Kraft getreten. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern.
Die Gesetzgebung wird über die Anwendungsnorm DIN 14676 definiert:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“



